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Wohnbauförderung Wien 2026: Förderung für den Hausbau

Errichtung von Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund (MA 50) — Landesdarlehen mit Fixbetrag je Quadratmeter. Alle Angaben belegt nach den offiziellen Richtlinien, Stand Juli 2026.

Illustration einer Reihenhaus-Siedlung am grünen Stadtrand als Symbolbild für die Wohnbauförderung in Wien

Illustratives Symbolbild — kein reales Gebäude und kein realer Ort.

Kurzantwort

Wie fördert Wien den Eigenheim-Neubau?

Wien fördert die Errichtung von Eigenheimen und Reihenhäusern auf eigenem Grund mit einem zinsgünstigen Landesdarlehen. Zuständig ist die MA 50 (Wohnbauförderung). Das Darlehen wird als Fixbetrag je Quadratmeter angemessener Nutzfläche gewährt und ist mit langer Laufzeit sehr niedrig verzinst.

Stand Juli 2026 · Quelle: Stadt Wien — Errichtung von Eigenheimen (Amtsweg). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien des Landes.

Förderung in Wien: die belegten Eckdaten

Die Tabelle fasst die zentralen Konditionen der Förderung „Errichtung von Eigenheimen und Reihenhäusern auf Eigengrund (MA 50)“ zusammen — ausschließlich Werte aus den offiziellen Unterlagen des Landes, Stand Juli 2026.

Eckdaten der Wohnbauförderung in Wien für den Eigenheim-Neubau, Stand Juli 2026
KriteriumWertDetails
FörderartLandesdarlehenFür die Errichtung eines Eigenheims oder Reihenhauses auf Eigengrund.
Darlehenshöhe365 € je m² angemessener NutzflächeFixbetrag je Quadratmeter, gedeckelt durch die förderbare Nutzflächen-Obergrenze.
Förderbare Nutzflächemax. 150 m²Höchstgrenze der angemessenen Nutzfläche für die Darlehensberechnung.
Zinssatz0,5 % p. a.Halbjährlich im Nachhinein vom aushaftenden Betrag verrechnet.
Laufzeit30 JahreIn den ersten 5 Jahren sind nur Zinsen zu entrichten, die Kapitaltilgung beginnt danach.
Vorrangige Pfandrechtemax. 65.000 €Pauschalbetrag für der Baufinanzierung dienende, dem Landesdarlehen vorrangige Pfandrechte.
Alter der Baubewilligungmax. 3 JahreBei Antragstellung darf die behördliche Baubewilligung höchstens 3 Jahre alt sein.
Aufgabe der Vorwohnungbinnen 6 MonatenNach Bezug des geförderten Eigenheims ist die bisherige Wohnung aufzugeben.
Auszahlungin 1 oder 2 TeilbeträgenNach Erfüllung aller Voraussetzungen und Prüfung durch die Bauaufsicht.

Stand Juli 2026. Quellen: Stadt Wien — Errichtung von Eigenheimen (Amtsweg) · Stadt Wien — MA 50, Rechtliche Hinweise Eigenheim (PDF). Angaben ohne Gewähr.

Voraussetzungen und Antrag

  • Errichtung auf eigenem Grund in Wien für den Eigenbedarf
  • Baubewilligung bei Antragstellung höchstens 3 Jahre alt
  • Aufgabe der bisherigen Wohnung binnen 6 Monaten nach Bezug
  • Antragstellung bei der MA 50 — online, persönlich oder per Post; ein vorzeitiger Baubeginn ist möglich, wenn der Förderungszweck nachträglich bestätigt werden kann
Illustration von Förderantrag, Energieausweis und Taschenrechner als Symbolbild für den Weg zur Wohnbauförderung in Wien

Illustratives Symbolbild — die tatsächlich nötigen Unterlagen nennt die Förderstelle des Landes.

Förderung in Wien richtig einplanen

Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache — jedes Bundesland hat eigene Beträge, Einkommensgrenzen und Energieauflagen. Für Wien gilt: Landesdarlehen mit Fixbetrag je Quadratmeter. Prüfen Sie die Voraussetzungen, bevor Sie Verträge unterschreiben, denn Fristen und Reihenfolge (etwa Antrag vor Baubeginn) entscheiden mit über den Förderanspruch. Einen Überblick über alle neun Bundesländer gibt die Seite Wohnbauförderung Österreich 2026; ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist, zeigt der Förder-Finder. Wie sich die Förderung auf Ihre Baukosten auswirkt, kalkulieren Sie im Baukosten-Rechner.

Ob Sie mit Fertighaus oder Massivhaus bauen, ist für die Landesförderung in der Regel nicht entscheidend — maßgeblich sind Energiekennwerte, Flächen und Einkommen. Welche Bauweise zu Ihrem Projekt passt, klärt die Entscheidungshilfe Fertighaus oder Massivhaus in Österreich.

Häufige Fragen zur Wohnbauförderung in Wien

Antworten zu Förderhöhe, Konditionen und Fristen — belegt nach den offiziellen Angaben des Landes, Stand Juli 2026.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für ein Eigenheim in Wien?
Wien gewährt für die Errichtung eines Eigenheims auf Eigengrund ein Landesdarlehen von 365 Euro je Quadratmeter angemessener Nutzfläche, gedeckelt bei 150 m². Daraus ergibt sich rechnerisch ein maximales Darlehen von rund 54.750 Euro. Das Darlehen läuft 30 Jahre und ist mit 0,5 Prozent pro Jahr sehr niedrig verzinst. Zuständig für Antrag und Abwicklung ist die MA 50. Stand Juli 2026.
Welche Konditionen hat das Wiener Landesdarlehen für Eigenheime?
Das Wiener Landesdarlehen läuft 30 Jahre und wird mit 0,5 Prozent pro Jahr verzinst, verrechnet halbjährlich im Nachhinein vom aushaftenden Betrag. In den ersten 5 Jahren fallen nur Zinsen an, die Kapitaltilgung beginnt erst danach. Vorrangige Pfandrechte für die Baufinanzierung sind bis zu einem Pauschalbetrag von 65.000 Euro zulässig. Ausgezahlt wird in einem oder zwei Teilbeträgen nach Prüfung durch die Bauaufsicht.
Welche Fristen gelten beim Förderantrag in Wien?
Beim Antrag an die MA 50 darf die behördliche Baubewilligung höchstens 3 Jahre alt sein. Nach dem Bezug des geförderten Eigenheims muss die bisherige Wohnung binnen 6 Monaten aufgegeben werden. Ein vorzeitiger Baubeginn ist möglich, sofern die Erfüllung des Förderungszwecks nachträglich bestätigt werden kann. Der Antrag lässt sich online, persönlich, per Post oder per E-Mail einreichen. Stand Juli 2026.

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