Wie fördert Kärnten den Eigenheim-Neubau?
Kärnten fördert die Errichtung von Eigenheimen, Doppelhäusern und Wohnraum im Eigentum nach der Richtlinie 1 (Geltung 2026 bis 2028) mit einer Kombination aus zinsgünstigem Förderungskredit und nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen. Die Basisförderung wird je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche berechnet, die Fläche ist nach Haushaltsgröße gestaffelt.
Stand August 2026 · Quelle: Land Kärnten — Errichtung von Wohnraum im Eigentum 2026–2028 (RL 1). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien des Landes.



