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Planung & Architektenhonorar 2026

Architekt beim Hausbau: Kosten, Honorar & Leistungsphasen

Wer mit einem Architekten baut, bekommt ein individuelles Haus – zahlt dafür aber ein frei vereinbartes Honorar. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Kosten 2026 in Österreich zusammensetzen, welche Leistungsphasen es gibt, wann ein befugter Planer Pflicht ist und wie sich Architekt und Fertighaus clever kombinieren lassen.

Architektenhaus oder Fertighaus?

Wer ein Haus bauen möchte, steht früh vor der Grundsatzfrage: individuell mit einem Architekten planen oder aus dem Katalog eines Fertighausherstellers wählen? Beim Architektenhaus entwerfen Sie gemeinsam mit einem Planer ein Unikat, das exakt zu Ihrem Grundstück und Ihren Wünschen passt. Der Architekt begleitet Sie von der ersten Skizze bis zur Bauüberwachung und vergibt die einzelnen Gewerke – Rohbau, Dach, Elektro, Sanitär – an spezialisierte Handwerksbetriebe.

Das Fertighaus hingegen liefert eine weitgehend standardisierte Planung zu einem festen Preis. Der Hersteller plant, produziert die Wände im Werk und montiert das Haus in kurzer Zeit. Das senkt die Planungskosten und macht die Gesamtsumme früh kalkulierbar. Der Preis der Freiheit beim Architektenhaus ist das frei vereinbarte Honorar – dazu kommt in der Regel ein höherer Aufwand bei der Einzelvergabe der Gewerke. Wie viel ein Fertighaus insgesamt kostet, lesen Sie in unserer Übersicht zu den Baunebenkosten.

Leistungsphasen und Honorar 2026

Ein verbindlicher Honorartarif besteht in Österreich nicht mehr; das Honorar wird frei vereinbart, orientiert sich in der Praxis aber am Leistungsmodell (LM.VM) der Kammer der Ziviltechniker. Die Planungsleistung gliedert sich in neun Leistungsphasen, die jeweils einen üblichen Prozentanteil am Gesamthonorar tragen. Sie können alle Phasen beauftragen oder nur einzelne – etwa Entwurf und Einreichplanung. Insgesamt liegt das Honorar 2026 üblicherweise bei 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten.

PhaseBezeichnungHonoraranteilInhalt
LP 1Grundlagenermittlung2 %Aufgabe klären, Beratung, Standortbewertung
LP 2Vorentwurf7 %Erste Entwürfe, Kostenschätzung, Varianten
LP 3Entwurf15 %Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung
LP 4Einreichplanung3 %Baueinreichung und Unterlagen für die Behörde
LP 5Ausführungsplanung (Polierplan)25 %Detail- und Werkpläne für die Umsetzung
LP 6Ausschreibung10 %Leistungsverzeichnisse, Mengenermittlung
LP 7Vergabe4 %Angebote prüfen, Firmen vergleichen
LP 8Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)32 %Baustelle kontrollieren, Termine, Übernahme
LP 9Objektbetreuung2 %Mängel dokumentieren, Gewährleistung begleiten

Prozentanteile gemäß dem üblichen Leistungsmodell, Rundung für die Übersicht. Eine Orientierung bietet die Kammer der Ziviltechniker. Das konkrete Honorar wird zwischen Bauherr und Architekt frei vereinbart.

Architektenkosten: ein Rechenbeispiel für 2026

Angenommen, Ihr Einfamilienhaus hat reine Baukosten von 400.000 €. Bei einem Vollauftrag über alle neun Leistungsphasen liegt das Architektenhonorar 2026 in der Größenordnung von 40.000 bis 60.000 €, also rund 10 bis 15 Prozent. Beauftragen Sie nur die Phasen 1 bis 4 – Beratung, Entwurf und Einreichplanung –, zahlen Sie entsprechend nur den anteiligen Prozentsatz von etwa einem Viertel des Gesamthonorars. Wer die kostenintensive örtliche Bauaufsicht (LP 8, gut ein Drittel des Honorars) hinzunimmt, sichert sich dafür eine fachkundige Qualitätskontrolle auf der Baustelle.

Wann ist ein befugter Planer Pflicht?

Ein weit verbreiteter Irrtum: Man müsse für jedes Haus zwingend einen Architekten beauftragen. Richtig ist, dass die Bauordnungen der Länder für die Baueinreichung einen befugten Planer verlangen – das kann ein Ziviltechniker (Architekt oder Bauingenieur) oder ein Baumeister mit entsprechender Gewerbeberechtigung sein. Ein Wohnhaus dürfen Sie also nicht selbst zur Bewilligung einreichen. Bei einem schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt genau diese Aufgabe der Planer des Herstellers – ein eigener Architekt ist dann nicht nötig. Klare Verhältnisse zur ausführenden Firma schafft ein sorgfältig ausgearbeiteter Bau- oder Werkvertrag.

Fertighaus und Architekt kombinieren

Die attraktivste Lösung für viele Bauherren liegt in der Mitte: Sie beauftragen einen Architekten mit Entwurf und Einreichplanung und lassen das Haus anschließend von einem Fertighaushersteller errichten. So erhalten Sie einen individuellen Grundriss und zahlen das Honorar nur für die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen, profitieren aber zugleich von der Termin- und Kostensicherheit der industriellen Vorfertigung. Viele Anbieter ermöglichen frei geplante Häuser oder arbeiten direkt mit externen Architekten zusammen. Wer beim Innenausbau selbst Hand anlegen möchte, findet im Ausbauhaus eine strukturierte Alternative mit klarer Kostenaufteilung.

Architektenhaus: Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Individuelles Unikat statt Katalogplanung
  • Optimale Anpassung an Grundstück und Hanglage
  • Unabhängige Bauüberwachung im eigenen Interesse
  • Freie Wahl von Materialien und Handwerksbetrieben
  • Fachliche Begleitung von Entwurf bis Abnahme

Nachteile

  • Frei vereinbartes Honorar: 10 – 15 % der Baukosten
  • Weniger Kostensicherheit als beim Fixpreis
  • Längere Planungs- und meist Bauzeit
  • Höherer Koordinationsaufwand bei Einzelvergabe
  • Aufwendigerer Vergleich mehrerer Gewerke-Angebote

10 – 15 %

Übliches Architektenhonorar 2026 auf die reinen Baukosten.

9 Leistungsphasen

Von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

Einreich-Pflicht

Ein befugter Planer muss die Baueinreichung einbringen.

Kombi möglich

Architektenentwurf plus Fertighaus vereint Freiheit und Fixpreis.

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Häufige Fragen zum Architekten beim Hausbau

Antworten rund um Architektenkosten, Leistungsphasen und die Kombination von Architekt und Fertighaus in Österreich – kompakt und auf dem Stand von 2026.

Was kostet ein Architekt beim Hausbau 2026 in Österreich?
Anders als früher gibt es in Österreich keine verbindliche Honorartabelle mehr – das Honorar wird zwischen Bauherr und Ziviltechniker frei vereinbart, orientiert sich in der Praxis aber weiter am Leistungsmodell (LM.VM) der Kammer und liegt 2026 üblicherweise bei 10 bis 15 Prozent der reinen Baukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 400.000 € Baukosten sind das rund 40.000 bis 60.000 €, wenn der Architekt alle Leistungsphasen übernimmt. Beauftragen Sie nur Entwurf und Einreichplanung, sinkt das Honorar anteilig.
Welche Leistungsphasen deckt ein Architekt ab?
Die Architektenleistung gliedert sich in neun Phasen – von der Grundlagenermittlung über Vorentwurf, Entwurf, Einreich- und Ausführungsplanung bis zur örtlichen Bauaufsicht und Objektbetreuung. Jede Phase hat einen üblichen Prozentanteil am Gesamthonorar. Die Ausführungsplanung (rund 25 %) und die örtliche Bauaufsicht (rund 32 %) sind die größten Blöcke. Sie können einzelne Phasen beauftragen oder das Gesamtpaket vergeben.
Wann ist ein Planer für die Baueinreichung Pflicht?
Für die Baueinreichung verlangen die Bauordnungen der Länder grundsätzlich einen befugten Planer – das ist ein Ziviltechniker (Architekt oder Bauingenieur) oder ein Baumeister mit entsprechender Gewerbeberechtigung. Ein Wohnhaus dürfen Sie also nicht selbst zur Bewilligung einreichen. Bei einem schlüsselfertigen Fertighaus übernimmt diese Aufgabe der beim Hersteller angestellte oder beauftragte Planer, sodass Sie keinen eigenen Architekten benötigen.
Architektenhaus oder Fertighaus – was ist günstiger?
Ein Fertighaus ist über den festen Katalogpreis meist kalkulierbarer und häufig günstiger, weil der Hersteller standardisiert plant und in Serie produziert. Ein frei geplantes Architektenhaus bietet dafür maximale gestalterische Freiheit und passt sich schwierigen Grundstücken besser an, kostet aber durch Individualplanung und Einzelvergabe der Gewerke in der Regel mehr. Wer Wert auf ein Unikat legt, zahlt für die Freiheit einen Aufpreis.
Kann ich Fertighaus und Architekt kombinieren?
Ja. Viele Fertighaus-Anbieter erlauben individuelle Grundrisse und arbeiten mit freien Architekten zusammen. Sie können einen Architekten für Entwurf und Einreichplanung beauftragen und das Haus anschließend in Holztafel- oder Massivbauweise vom Fertighaushersteller errichten lassen. So verbinden Sie individuelle Planung mit der Kosten- und Terminsicherheit der industriellen Vorfertigung – das Honorar reduziert sich auf die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen.
Kann ich einzelne Leistungsphasen des Architekten beauftragen?
Ja, die stufenweise Beauftragung ist üblich. Häufig übernimmt der Architekt nur die Phasen 1 bis 4 (Beratung, Entwurf, Einreichplanung) oder zusätzlich die örtliche Bauaufsicht. Da jede Phase einen üblichen Honoraranteil trägt, zahlen Sie nur für das, was Sie tatsächlich brauchen. Die örtliche Bauaufsicht ist mit rund 32 Prozent der teuerste, aber oft lohnende Baustein zur Qualitätssicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Architekt und örtlicher Bauaufsicht?
Der Architekt plant das Gebäude gestalterisch und technisch und erstellt die Einreichunterlagen. Die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) – die ebenfalls ein Architekt oder Ziviltechniker übernehmen kann – überwacht die Ausführung auf der Baustelle, koordiniert die Gewerke, prüft die Qualität und begleitet die Übernahme. Beim schlüsselfertigen Fertighaus stellt der Hersteller in der Regel eine eigene Bauleitung; eine unabhängige Baubegleitung durch einen Sachverständigen ist dennoch empfehlenswert.

Stand 2026, ohne Gewähr. Architektenhonorare werden zwischen Bauherr und Architekt individuell vereinbart; Prozentwerte dienen der Orientierung. Eine Orientierung bietet die Kammer der Ziviltechniker. 1fertighaus.at ist ein unabhängiges Vergleichsportal und keine Rechts- oder Honorarberatung.

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