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Wohnbauförderung Burgenland 2026: Förderung für den Hausbau

Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Eigenheimen — Landesdarlehen mit flächenabhängiger Basisförderung. Alle Angaben belegt nach den offiziellen Richtlinien, Stand August 2026.

Illustration eines eingeschossigen Wohnhauses in sanfter Ebene mit Weinreihen und Windrad am Horizont als Symbolbild für die Wohnbauförderung im Burgenland

Illustratives Symbolbild — kein reales Gebäude und kein realer Ort.

Kurzantwort

Wie fördert Burgenland den Eigenheim-Neubau?

Das Burgenland fördert den Neubau von Eigenheimen mit einem Landesdarlehen über 30 Jahre zu 0,9 Prozent Verzinsung. Die Basisförderung richtet sich nach der Wohnnutzfläche, dazu kommen Steigerungsbeträge etwa für Kinder, barrierefreies Bauen oder Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang. Gefördert werden höchstens 70 Prozent der Gesamtbaukosten.

Stand August 2026 · Quelle: Land Burgenland — Neuerrichtung eines Eigenheimes (Neubau). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien des Landes.

Förderung im Burgenland: die belegten Eckdaten

Die Tabelle fasst die zentralen Konditionen der Förderung „Richtlinie 2026 zur Förderung der Errichtung von Eigenheimen“ zusammen — ausschließlich Werte aus den offiziellen Unterlagen des Landes, Stand August 2026.

Eckdaten der Wohnbauförderung im Burgenland für den Eigenheim-Neubau, Stand August 2026
KriteriumWertDetails
FörderartDarlehen des Landes BurgenlandAusbezahlt als zinsgünstiges Landesdarlehen.
Zinssatz0,9 % p. a.Fixe jährliche Verzinsung über die gesamte Laufzeit.
Laufzeit30 JahreLaufzeit des Neubaudarlehens.
Förderobergrenzemax. 70 % der GesamtbaukostenDas Darlehen darf 70 Prozent der Gesamtbaukosten nicht überschreiten.
Basisförderung 60–100 m²45.000 € (bis 55.000 € in Stufe 2)101–130 m²: 48.750 bis 63.050 Euro; 131–150 m²: 51.000 bis 67.500 Euro, abhängig von der Energieeffizienz-Stufe.
Flächenreduktionab 150 m² minus 1 %-Punkt je m²Zwischen 240 und 250 m² nur noch 10 Prozent des Förderbetrags, über 250 m² keine Förderung.
Einkommensgrenzen48.400 € (1 P.) bis 88.000 € (ab 5 P.) netto p. a.2 Personen 82.500 Euro, 3 Personen 84.150 Euro, 4 Personen 85.800 Euro; zusätzlich gilt ein Mindestnettoeinkommen (z. B. 1.100 Euro monatlich bei 1 Person).
Kindersteigerungsbetrag12.000 € je Kind unter 16Erhöht das Darlehen je im Haushalt lebendem Kind unter 16 Jahren.
Weitere Steigerungsbeträge3.000 € bis 20.000 €U. a. barrierefrei 10.000, behindertengerecht 20.000, Dachbegrünung 3.000–4.000, Fassadenbegrünung 5.000, Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang 7.500 bzw. 15.000 Euro.
Bodensparendes Bauenbis 20.000 €Baulückenschluss max. 20.000 Euro, Abrisskostenförderung max. 16.000 Euro.
Antragsfrist24 Monate ab BaufreigabeAntragstellung längstens 24 Monate ab Datum der Baufreigabe bzw. Baubewilligung.

Stand August 2026. Quellen: Land Burgenland — Neuerrichtung eines Eigenheimes (Neubau) · Land Burgenland — Richtlinie 2026 Errichtung von Eigenheimen (PDF). Angaben ohne Gewähr.

Voraussetzungen und Antrag

  • Neuerrichtung eines Eigenheims im Burgenland für den Eigenbedarf
  • Einhaltung der Netto-Jahreseinkommensgrenzen (48.400 bis 88.000 Euro je nach Haushaltsgröße) sowie des Mindestnettoeinkommens
  • Wohnnutzfläche unter 250 m² — volle Basisförderung bis 150 m², darüber stufenweise Reduktion
  • Einhaltung der Mindeststandards beim Heizwärmebedarf (HWB) und Einbau eines hocheffizienten alternativen Energiesystems; der Ökoindex OI3 beeinflusst die Förderhöhe über Anpassungsfaktoren von 0,9 bis 1,4
Illustration von Förderantrag, Energieausweis und Taschenrechner als Symbolbild für den Weg zur Wohnbauförderung im Burgenland

Illustratives Symbolbild — die tatsächlich nötigen Unterlagen nennt die Förderstelle des Landes.

Förderung im Burgenland richtig einplanen

Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache — jedes Bundesland hat eigene Beträge, Einkommensgrenzen und Energieauflagen. Für Burgenland gilt: Landesdarlehen mit flächenabhängiger Basisförderung. Prüfen Sie die Voraussetzungen, bevor Sie Verträge unterschreiben, denn Fristen und Reihenfolge (etwa Antrag vor Baubeginn) entscheiden mit über den Förderanspruch. Einen Überblick über alle neun Bundesländer gibt die Seite Wohnbauförderung Österreich 2026; ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist, zeigt der Förder-Finder. Wie sich die Förderung auf Ihre Baukosten auswirkt, kalkulieren Sie im Baukosten-Rechner.

Ob Sie mit Fertighaus oder Massivhaus bauen, ist für die Landesförderung in der Regel nicht entscheidend — maßgeblich sind Energiekennwerte, Flächen und Einkommen. Welche Bauweise zu Ihrem Projekt passt, klärt die Entscheidungshilfe Fertighaus oder Massivhaus in Österreich.

Häufige Fragen zur Wohnbauförderung im Burgenland

Antworten zu Förderhöhe, Konditionen und Fristen — belegt nach den offiziellen Angaben des Landes, Stand August 2026.

Wie hoch ist die Wohnbauförderung für ein Eigenheim im Burgenland?
Das Burgenland vergibt ein Landesdarlehen, dessen Basisförderung nach Wohnnutzfläche gestaffelt ist: 45.000 bis 55.000 Euro bei 60 bis 100 m², 48.750 bis 63.050 Euro bei 101 bis 130 m² und 51.000 bis 67.500 Euro bei 131 bis 150 m² — je nach Energieeffizienz-Stufe. Steigerungsbeträge etwa für Kinder kommen hinzu. Stand: Richtlinie 2026.
Welche Konditionen hat das burgenländische Neubaudarlehen?
Das Darlehen des Landes Burgenland läuft 30 Jahre und ist mit fix 0,9 Prozent pro Jahr verzinst — deutlich unter marktüblichen Bauzinsen. Es darf höchstens 70 Prozent der Gesamtbaukosten abdecken; mindestens 30 Prozent sind also anders zu finanzieren. Die Rückzahlung erfolgt über die gesamte Laufzeit. Stand: Richtlinie 2026 des Landes Burgenland.
Welche Einkommensgrenzen gelten im Burgenland?
Die Netto-Jahreseinkommensgrenzen betragen 48.400 Euro für eine Person, 82.500 Euro für zwei, 84.150 Euro für drei, 85.800 Euro für vier und 88.000 Euro ab fünf Personen. Zusätzlich verlangt das Land ein Mindestnettoeinkommen — etwa 1.100 Euro monatlich bei einer Person —, damit die Rückzahlung des Darlehens gesichert ist. Stand: Richtlinie 2026.
Wie viel Förderung gibt es im Burgenland pro Kind?
Der Kindersteigerungsbetrag erhöht das burgenländische Landesdarlehen um 12.000 Euro je im Haushalt lebendem Kind unter 16 Jahren. Eine Familie mit zwei Kindern und einem 120-m²-Haus kommt damit auf mindestens 72.750 Euro Darlehen (48.750 Euro Basis plus 24.000 Euro), sofern die 70-Prozent-Grenze der Baukosten das zulässt. Stand: Richtlinie 2026.
Wie groß darf ein gefördertes Haus im Burgenland sein?
Die volle Basisförderung gibt es bis 150 m² Wohnnutzfläche. Ab 150 m² sinkt der Förderbetrag um einen Prozentpunkt je zusätzlichem Quadratmeter; zwischen 240 und 250 m² bleiben nur noch 10 Prozent des Betrags, über 250 m² entfällt die Förderung komplett. Die Mindestfläche für die volle Basisförderung liegt bei 50 m². Stand: Richtlinie 2026.
Welche Zuschläge zahlt das Burgenland für besonderes Bauen?
Neben dem Kinderbetrag gibt es Steigerungsbeträge für barrierefreies Bauen (10.000 Euro), behindertengerechtes Bauen (20.000 Euro), Dachbegrünung (3.000 bis 4.000 Euro) und Fassadenbegrünung (5.000 Euro). In Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang erhöht sich das Darlehen um 7.500 Euro (bei 2,00 bis 4,99 Prozent Rückgang) oder 15.000 Euro (ab 5 Prozent). Stand: Richtlinie 2026.
Fördert das Burgenland bodensparendes Bauen extra?
Ja, wer eine Baulücke schließt, erhält bis zu 20.000 Euro zusätzlich; für Abrisskosten beim Ersatzneubau gibt es bis zu 16.000 Euro. Damit belohnt die Richtlinie 2026 Bauen im Ortskern statt auf der grünen Wiese. Beide Beträge kommen zur flächenabhängigen Basisförderung hinzu, solange das Darlehen 70 Prozent der Gesamtbaukosten nicht übersteigt.
Welche energetischen Anforderungen stellt das Burgenland?
Gefördert wird nur, wer die Mindeststandards beim Heizwärmebedarf (HWB) einhält und ein hocheffizientes alternatives Energiesystem einbaut. Zusätzlich fließt der Ökoindex OI3 in die Berechnung ein: Anpassungsfaktoren von 0,9 (bei einem OI3 über 120) bis 1,4 (unter 40) senken oder erhöhen die Basisförderung um bis zu 40 Prozent. Stand: Richtlinie 2026.
Bis wann muss ich die Förderung im Burgenland beantragen?
Der Antrag ist längstens 24 Monate ab dem Datum der Baufreigabe beziehungsweise Baubewilligung zu stellen. Das verschafft Bauherren 2 Jahre Spielraum — mehr als in den meisten Bundesländern, die den Antrag oft vor Baubeginn verlangen. Eingereicht wird beim Amt der Burgenländischen Landesregierung mit den Formularen der Wohnbauförderung 2026.
Gilt die burgenländische Förderung auch für Fertighäuser?
Ja, die Richtlinie 2026 fördert die Errichtung von Eigenheimen unabhängig von der Bauweise — Fertighaus und Massivhaus werden gleich behandelt. Entscheidend sind Einkommensgrenzen, die Flächenstaffel bis 250 m², der Heizwärmebedarf und das alternative Energiesystem. Ein energieeffizientes Fertighaus profitiert über die Energieeffizienz-Stufe 2 sogar von bis zu 67.500 Euro Basisförderung. Stand: Richtlinie 2026.

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