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Wohnbauförderung Steiermark 2026: Förderung für den Hausbau

Eigenheimförderung des Landes Steiermark — Gestaffeltes Landesdarlehen nach Haushaltsgröße. Alle Angaben belegt nach den offiziellen Richtlinien, Stand März 2026.

Illustration eines Einfamilienhauses mit Holzfassade an einem bewaldeten Hang als Symbolbild für die Wohnbauförderung in der Steiermark

Illustratives Symbolbild — kein reales Gebäude und kein realer Ort.

Kurzantwort

Wie fördert Steiermark den Eigenheim-Neubau?

Die Steiermark fördert den Neubau von Eigenheimen mit einem gestaffelten Landesdarlehen von bis zu 80.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße plus kombinierbaren Zuschlägen — etwa für nachwachsende Rohstoffe, Jungfamilien oder Generationen-Wohnhäuser. Gefördert wird nur im Siedlungsschwerpunkt.

Stand März 2026 · Quelle: Land Steiermark — Eigenheimförderung (Wohnbau). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die Richtlinien des Landes.

Förderung in der Steiermark: die belegten Eckdaten

Die Tabelle fasst die zentralen Konditionen der Förderung „Eigenheimförderung des Landes Steiermark“ zusammen — ausschließlich Werte aus den offiziellen Unterlagen des Landes, Stand März 2026.

Eckdaten der Wohnbauförderung in der Steiermark für den Eigenheim-Neubau, Stand März 2026
KriteriumWertDetails
FörderartGestaffeltes LandesdarlehenGewährung eines Landesdarlehens, Höhe nach Haushaltsgröße und Zuschlägen.
Maximale Förderung80.000 €Höchstbetrag pro Förderungsansuchen.
Grundbetrag (1 Person)30.000 €Zuschlag Ehe-/Lebenspartner: 10.000 €; jede weitere haushaltszugehörige Person: 5.000 €.
Zuschlägeje 10.000 €Kombinierbar für Nawaro-Bauweise, Jungfamilien-Bonus, Generationen-Wohnhaus oder Eigenheime in Gruppen.
Zinssatzmax. 1,5 % p. a.Verzinsung des Landesdarlehens.
Laufzeit30 JahreRückzahlungslaufzeit des Darlehens.
Wohnnutzflächemax. 150 m²Konditionierte Fläche laut Energieausweis; ab 6 haushaltszugehörigen Personen max. 170 m².
StandortSiedlungsschwerpunktErrichtung im Siedlungsschwerpunkt gemäß § 2 Abs. 1 Z. 31 StROG 2010 erforderlich.
Antragszeitpunktvor Abschluss der BauführungBeim Einbringen des Ansuchens darf die Bauführung noch nicht abgeschlossen sein.

Stand März 2026. Quellen: Land Steiermark — Eigenheimförderung (Wohnbau). Angaben ohne Gewähr.

Voraussetzungen und Antrag

  • Errichtung im Siedlungsschwerpunkt gemäß Steiermärkischem Raumordnungsgesetz
  • Energieberatungsprotokoll einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle
  • Wohnnutzfläche maximal 150 m² (170 m² ab sechs haushaltszugehörigen Personen)
  • Ansuchen vor Abschluss der Bauführung
Illustration von Förderantrag, Energieausweis und Taschenrechner als Symbolbild für den Weg zur Wohnbauförderung in der Steiermark

Illustratives Symbolbild — die tatsächlich nötigen Unterlagen nennt die Förderstelle des Landes.

Förderung in der Steiermark richtig einplanen

Die Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache — jedes Bundesland hat eigene Beträge, Einkommensgrenzen und Energieauflagen. Für Steiermark gilt: Gestaffeltes Landesdarlehen nach Haushaltsgröße. Prüfen Sie die Voraussetzungen, bevor Sie Verträge unterschreiben, denn Fristen und Reihenfolge (etwa Antrag vor Baubeginn) entscheiden mit über den Förderanspruch. Einen Überblick über alle neun Bundesländer gibt die Seite Wohnbauförderung Österreich 2026; ob Ihr Projekt grundsätzlich förderfähig ist, zeigt der Förder-Finder. Wie sich die Förderung auf Ihre Baukosten auswirkt, kalkulieren Sie im Baukosten-Rechner.

Ob Sie mit Fertighaus oder Massivhaus bauen, ist für die Landesförderung in der Regel nicht entscheidend — maßgeblich sind Energiekennwerte, Flächen und Einkommen. Welche Bauweise zu Ihrem Projekt passt, klärt die Entscheidungshilfe Fertighaus oder Massivhaus in Österreich.

Häufige Fragen zur Wohnbauförderung in der Steiermark

Antworten zu Förderhöhe, Konditionen und Fristen — belegt nach den offiziellen Angaben des Landes, Stand März 2026.

Wie hoch ist die Eigenheimförderung in der Steiermark?
Die Steiermark gewährt ein gestaffeltes Landesdarlehen von maximal 80.000 Euro pro Förderungsansuchen. Der Grundbetrag liegt bei 30.000 Euro für eine Person, plus 10.000 Euro für Ehe- oder Lebenspartner und 5.000 Euro je weitere haushaltszugehörige Person. Zuschläge von jeweils 10.000 Euro gibt es unter anderem für Nawaro-Bauweise, Jungfamilien oder Generationen-Wohnhäuser. Stand März 2026.
Welche Konditionen hat das steirische Landesdarlehen?
Das steirische Landesdarlehen für Eigenheime läuft 30 Jahre und ist mit maximal 1,5 Prozent p. a. verzinst. Die geförderte Wohnnutzfläche ist auf 150 m² konditionierte Fläche laut Energieausweis begrenzt; ab sechs haushaltszugehörigen Personen sind bis zu 170 m² zulässig. Grundvoraussetzung ist zudem ein Energieberatungsprotokoll einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle des Landes.
Wo muss das geförderte Eigenheim in der Steiermark stehen?
Das Eigenheim muss in einem Siedlungsschwerpunkt gemäß § 2 Abs. 1 Z. 31 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 errichtet werden — außerhalb davon gibt es kein Landesdarlehen. Das Ansuchen ist einzubringen, bevor die Bauführung abgeschlossen ist. Wer beide Bedingungen erfüllt, kann je nach Haushaltsgröße und Zuschlägen bis zu 80.000 Euro Darlehen erhalten. Stand März 2026.

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