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Sanierungsförderung 2026: Sanierungsbonus, klimaaktiv und Landesmittel im Überblick

Wer 2026 in Österreich saniert, kann einen großen Teil der Kosten zurückholen. Dieser Ratgeber ordnet die Fördersäulen – Sanierungsbonus des Bundes, Raus-aus-Öl-und-Gas-Prämie, klimaaktiv und die Wohnbauförderung der Länder – erklärt die entscheidenden Kombinationsregeln und zeigt die Antragsreihenfolge, mit der Sie das Fördermaximum ohne Formfehler sichern.

Dr. Anna Schäfer
Stand: 19. Juli 2026
Lesezeit: 13 Min.

Wer 2026 in Österreich ein Bestandsgebäude thermisch saniert oder die Heizung tauscht, kann einen erheblichen Teil der Kosten über Zuschüsse aus Bund und Ländern zurückholen. Die Förderlandschaft wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich: Da ist der bundesweite Sanierungsbonus, die Aktion „Raus aus Öl und Gas“, die Wohnbau- bzw. Sanierungsförderung der neun Bundesländer, dazu Ökobonus-Programme für hohe Energiestandards. Dieser Ratgeber sortiert die Fördersäulen, erklärt die Kombinationsregeln zwischen Bund und Land und zeigt die richtige Antragsreihenfolge, mit der Sie das Maximum sichern – ohne den Anspruch durch einen Formfehler zu verlieren.

Bund + Land
zwei Förderebenen
kombinierbar
Heizung
Raus aus Öl und Gas
eigener Zuschuss
klimaaktiv
höhere Sätze
bei gutem Standard

Die Fördersäulen für Sanierer 2026 im Überblick

Kurzantwort: 2026 stützen vier Ebenen die energetische Sanierung: erstens der bundesweite Sanierungsbonus für die thermische Sanierung von Hülle, Fenstern und Anlagentechnik; zweitens die Aktion „Raus aus Öl und Gas“ für den Umstieg von fossiler Heizung auf Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse; drittens die Wohnbau- bzw. Sanierungsförderung des jeweiligen Bundeslandes, meist als Zuschuss oder gefördertes Landesdarlehen; viertens Ökobonus-Programme, die besonders hohe Energiestandards oder klimaaktiv-Qualität belohnen. Bund und Land lassen sich in der Regel kombinieren, sofern nicht dieselbe Kostenposition doppelt gefördert wird.

Grob teilt sich die Förderung in zwei Logiken: Wer einzelne Maßnahmen umsetzt (nur die Heizung, nur die Dämmung, nur die Fenster), fährt über den Sanierungsbonus plus Landesförderung am besten. Wer das ganze Haus auf einen deutlich besseren Energiestandard hebt, nutzt zusätzlich die Ökobonus-Stufen und die Landes-Wohnbauförderung. Beide Wege beginnen mit einer Energieberatung – dazu lesen Sie den eigenen Ratgeber Sanierungskonzept und Energieberatung. Bei einem Fertighaus aus den 1970er- bis 1990er-Jahren greifen alle Säulen – wie die typischen Kostenblöcke aussehen, zeigt der Ratgeber Fertighaus modernisieren.

Sanierungsbonus: Hülle, Fenster und Anlagentechnik

Kurzantwort: Der bundesweite Sanierungsbonus fördert 2026 die thermische Sanierung mit einem Zuschuss – für Fassaden-, Dach- und Kellerdeckendämmung, den Fenstertausch und die zugehörige Anlagentechnik. Die Höhe richtet sich nach Umfang und erreichter Qualität der Maßnahmen; eine umfassende Sanierung wird stärker gefördert als eine isolierte Einzelmaßnahme. Zusätzlich legt jedes Bundesland eigene Zuschüsse oder geförderte Darlehen obendrauf. Genaue Sätze und Deckelungen ändern sich je nach Programm und Bundesland – daher lohnt der Blick in die aktuelle Förderübersicht vor jeder Auftragsvergabe.

Abgewickelt wird der Sanierungsbonus über die dafür zuständige Bundes-Abwicklungsstelle, die Landesförderung über die jeweilige Landesregierung bzw. deren Wohnbau-Referat. Diese Trennung ist wichtig für die Antragstellung: Sie stellen in der Regel getrennte Anträge, achten aber darauf, dass sich Bund und Land nicht an derselben Kostenposition überschneiden.

Sanierungsbonus 2026 — Maßnahmen und Förderebenen (Richtwerte)

MaßnahmeBundesförderungLandesebeneHinweis
Wärmepumpe (Heizungstausch)Raus aus Öl und Gas+ LandesförderungUmstieg von fossil
Biomasseheizung (Pellet)Raus aus Öl und Gas+ Landesförderungsofern zulässig
Außenwand-DämmungSanierungsbonus+ Landesförderungumfassend > einzeln
Dach-/Geschossdecken-DämmungSanierungsbonus+ Landesförderunghohe Einsparung
FenstertauschSanierungsbonus+ Landesförderungmit Fassade kombinieren
Komfortlüftung mit WRGje nach Programm+ Landesförderungnach Dämmung
Energieberatunghäufig gefördertLänderstellengeförderter Startpunkt

Umfassend saniert bringt mehr als Stückwerk

Wer mehrere Maßnahmen zu einer umfassenden Sanierung bündelt und dabei einen guten Energiestandard erreicht, erhält in fast allen Programmen höhere Fördersätze als bei isolierten Einzelmaßnahmen. Ein Sanierungskonzept aus der Energieberatung ist die Grundlage dafür – es weist die Qualität nach und ist in mehreren Bundesländern ohnehin Voraussetzung für den Zuschuss. Planen Sie darum von Anfang an das Gesamtpaket, auch wenn Sie in Etappen umsetzen.

Landes-Wohnbauförderung: Zuschuss und gefördertes Darlehen

Kurzantwort: Die Bundesländer fördern Sanierer 2026 auf zwei Wegen: mit direkten Zuschüssen und mit geförderten Landesdarlehen zu vergünstigten Konditionen. Zuschüsse senken die Kosten unmittelbar, das Landesdarlehen finanziert den Eigenanteil nach Abzug der Zuschüsse günstig. Wer sein Fertighaus umfassend auf einen hohen Energiestandard hebt, kombiniert häufig beides – die genaue Ausgestaltung, Einkommensgrenzen und Bonusstufen unterscheiden sich aber deutlich zwischen Wien, Niederösterreich, der Steiermark, Tirol und den übrigen Ländern.

Wer sein Haus komplett auf einen Niedrigstenergie-Standard bringt, sollte die Landesförderung früh prüfen: Bonusstufen für besonders gute HWB-Werte oder klimaaktiv-Qualität heben die Zuschüsse merklich. Wer dagegen Einzelmaßnahmen umsetzt und den Eigenanteil nicht aus Rücklagen zahlen will, ergänzt den Zuschuss mit einem geförderten Landesdarlehen oder einer Bausparfinanzierung.

Landesförderung für Sanierer 2026 im Überblick

InstrumentZweckFormHinweis
Sanierungszuschuss (Land)thermische SanierungZuschussje nach Bundesland
Gefördertes LandesdarlehenEigenanteil finanzierenvergünstigter KreditEinkommensgrenzen
Ökobonus / Standardbonushoher EnergiestandardAufschlag auf ZuschussHWB / klimaaktiv
Bausparförderungergänzende Finanzierungstaatliche Prämiebundesweit

Ökobonus und klimaaktiv: Zusatzförderung für hohe Qualität

Kurzantwort: Über den Grundzuschuss hinaus honorieren Bund und Länder 2026 besonders gute Ergebnisse: Wer nach der Sanierung einen niedrigen Heizwärmebedarf nachweist oder klimaaktiv-Kriterien erfüllt, erhält höhere Sätze oder eigene Ökobonus-Stufen. Diese Aufschläge gelten meist für die umfassende Sanierung der Hülle und lohnen sich besonders, wenn Dämmung, Fenster und Lüftung gemeinsam angegangen werden. Für den reinen Heizungstausch greifen dagegen die eigenen Sätze aus „Raus aus Öl und Gas“.

Rechnet man den Bonus durch, zeigt sich der Hebel: Wer Fassade und Fenster gemeinsam saniert und den geforderten Standard erreicht, hebt den Zuschuss spürbar über das Niveau der Einzelmaßnahme. Details zu Ablauf, Kosten und Voraussetzungen erklärt der Ratgeber Sanierungskonzept und Energieberatung. Wichtig: Der Ökobonus setzt in der Regel eine energetische Beratung und einen Nachweis voraus.

0 Ebenen
Bund, Land, Gemeinde
0 Länder
eigene Programme
0
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Raus aus Öl und Gas: der Zuschuss für den Heizungstausch

Kurzantwort: Für den Umstieg von einer fossilen Heizung auf Wärmepumpe, Fernwärme oder – wo zulässig – Biomasse gibt es 2026 einen eigenen Bundeszuschuss aus der Aktion „Raus aus Öl und Gas“, ergänzt durch die Landesförderung. Wer den Heizungstausch mit einer thermischen Sanierung kombiniert, holt am meisten heraus: Die gedämmte Hülle senkt den Wärmebedarf, sodass die neue Anlage kleiner und günstiger ausfällt. Haushalte mit geringem Einkommen können in einzelnen Programmen erhöhte Sätze erhalten – hier lohnt der Blick auf die einkommensabhängigen Varianten.

Der Zuschuss lohnt sich in fast allen Fällen deutlich, weil der Umstieg gleich zweifach spart – bei der Investition durch die Förderung und im Betrieb durch niedrigere Energiekosten. Ein Rechenbeispiel: Wird eine Wärmepumpe für 26.000 Euro eingebaut, senken Bundeszuschuss und Landesförderung den Eigenanteil je nach Bundesland spürbar. Kombiniert mit eigener Photovoltaik fallen die laufenden Kosten zusätzlich.

Keine Doppelförderung derselben Kostenposition

Für ein und dieselbe Kostenposition dürfen Sie 2026 nicht zweimal Zuschuss kassieren – etwa Bundes- und Landesförderung für exakt denselben Rechnungsteil. Erlaubt ist dagegen das Zusammenspiel: der Bundeszuschuss für den Heizungstausch, die Landesförderung für die Dämmung. Prüfen Sie vor der Auftragsvergabe je Gewerk, welche Kombination den höchsten Nettovorteil bringt – die Energieberatung rechnet das für Ihr Objekt durch.

Kombinationsregeln: Was sich koppeln lässt und was nicht

Kurzantwort: 2026 gilt: Bundeszuschuss (Sanierungsbonus bzw. „Raus aus Öl und Gas“) und Landesförderung lassen sich für ein Vorhaben kombinieren, solange nicht dieselbe Kostenposition doppelt bedient wird. Ein gefördertes Landesdarlehen finanziert zusätzlich den Eigenanteil. Ökobonus-Stufen addieren sich zum Grundzuschuss, wenn der Energiestandard passt. Nicht kombinierbar ist die mehrfache Förderung exakt derselben Rechnungsposition. Manche Gemeinden legen weitere Zuschüsse obendrauf – auch hier gilt die Regel gegen Doppelförderung.

Kombinierbarkeit der Förderwege 2026

KombinationErlaubt?Hinweis
Bundeszuschuss + Landesförderungmeist janicht dieselbe Position doppelt
Sanierungsbonus + Ökobonusjabei gutem Energiestandard
Zuschuss + gefördertes LandesdarlehenjaZuschuss + günstiger Kredit
Bund + Gemeindeförderungmeist jaProgrammbedingungen prüfen
Doppelförderung gleiche Rechnungneinnur einmal je Position

Antragsreihenfolge: Erst planen, dann beantragen, dann beauftragen

Kurzantwort: Die goldene Regel 2026 lautet: Der Förderantrag muss VOR der Auftragsvergabe gestellt sein. Wer zuerst einen Handwerker beauftragt und danach den Antrag einreicht, riskiert den Anspruch. Die richtige Reihenfolge: erstens Energieberatung und Sanierungskonzept, zweitens Angebote einholen, drittens Förderantrag bei Bund (Sanierungsbonus, „Raus aus Öl und Gas“) und Land stellen, viertens auf Registrierung bzw. Zusage warten, fünftens Auftrag verbindlich vergeben und umsetzen, sechstens die Endabrechnung mit allen Rechnungen und Nachweisen einreichen und den Zuschuss erhalten.

  • 1. Energieberatung beauftragen und ein Sanierungskonzept erstellen lassen.
  • 2. Angebote einholen und die Umsetzung planen — noch ohne verbindliche Beauftragung.
  • 3. Anträge stellen: Sanierungsbonus bzw. Raus aus Öl und Gas beim Bund, Zuschuss beim Land.
  • 4. Registrierung bzw. Förderzusage abwarten — erst dann verbindlich beauftragen.
  • 5. Maßnahme umsetzen und alle Rechnungen sowie Nachweise sammeln.
  • 6. Endabrechnung fristgerecht einreichen und den Zuschuss erhalten.

Registrierung sichert das Budget

Bei mehreren Bundesprogrammen sichern Sie sich mit einer frühen Registrierung ein Zeitfenster, in dem Sie die Unterlagen nachreichen und das Vorhaben umsetzen können. Das gibt Planungssicherheit gegenüber dem Handwerksbetrieb, ohne den Anspruch zu gefährden. Achten Sie auf die Fristen für die Endabrechnung – wer sie versäumt, verliert den Zuschuss.

Rechenbeispiel: So viel Förderung holt eine typische Sanierung zurück

Kurzantwort: Ein Beispiel für ein selbst genutztes Einfamilienhaus, Baujahr 1985: Wärmepumpe für 26.000 Euro (Bundeszuschuss „Raus aus Öl und Gas“ plus Landesförderung), Fassadendämmung für 40.000 Euro (Sanierungsbonus plus Landesförderung mit Ökobonus), neue Fenster für 18.000 Euro. Gesamtkosten rund 84.000 Euro; je nach Bundesland deckt die kombinierte Förderung einen beträchtlichen Teil ab. Den verbleibenden Eigenanteil finanziert ein gefördertes Landesdarlehen oder eine Bausparfinanzierung günstig. Die Energieberatung, häufig gefördert, hat sich durch die höheren Sätze mehrfach gerechnet.

Wichtig für die Kalkulation: Zuschüsse werden auf die anerkannten Kosten bis zu den jeweiligen Höchstgrenzen gezahlt, nicht auf jeden Euro der Rechnung. Die genauen Sätze hängen vom Bundesland und vom Programm ab. Wer noch am Anfang steht, prüft die Gesamtstrategie am besten mit dem Kostenrechner und einem Blick in die vollständige Förderübersicht. Wie sich die Sanierung in den gesamten Bauablauf einfügt, zeigt der Ratgeber Hausbau-Ablauf.

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Häufige Fragen zum Thema

Die häufigsten Preisfragen rund um Sanierungsförderung 2026 – kompakt beantwortet von der Redaktion von 1fertighaus.at (Stand 2026).

Wie viel Förderung bekomme ich 2026 für eine Sanierung?
Für den Heizungstausch bündelt der Bund 2026 die Mittel über die Förderaktionen „Sauber Heizen für alle“ sowie „Raus aus Öl und Gas“; je nach Einkommen und Bundesland sind hohe Zuschüsse bis hin zur nahezu vollständigen Förderung der Investition möglich. Zusätzlich fördern Länder und Gemeinden mit eigenen Programmen. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung und Fenstertausch gibt es Sanierungszuschüsse des Bundes und der Länder. Die konkrete Höhe hängt vom Förderjahr, vom Einkommen und vom Bundesland ab – reichen Sie das Ansuchen stets vor Auftragsvergabe ein.
Kann ich Sanierungszuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nein, für ein und dieselbe Maßnahme schließen sich Sanierungszuschuss und Steuerbonus nach des Einkommensteuergesetzes (EStG) 2026 gegenseitig aus. Erlaubt ist aber eine Aufteilung nach Gewerken: Sie können etwa die Heizung über die Sanierungsförderung fördern lassen und die Fassadendämmung über den Steuerbonus abrechnen. Prüfen Sie vor der Auftragsvergabe pro Gewerk, welcher Weg den höheren Nettovorteil bringt. Kombinierbar sind dagegen der Förderstelle-Zuschuss und der zinsvergünstigte ergänzenden Wohnbaukredit.
In welcher Reihenfolge muss ich die Förderung beantragen?
Die wichtigste Regel 2026 lautet: Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt und bewilligt sein. Die richtige Reihenfolge ist: erst Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan, dann ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, danach der Antrag bei dem Bund bzw. Land (Heizung) beziehungsweise der Förderstelle (Hülle) über einen Energieeffizienz-Experten, dann die Bewilligung abwarten, erst danach verbindlich beauftragen und zuletzt den Verwendungsnachweis einreichen. Wer zuerst beauftragt, verliert den Förderanspruch.
Was bringt der iSFP-Bonus konkret?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt 2026 einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf alle Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die im Fahrplan empfohlen und binnen 15 Jahren umgesetzt werden. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die Hülle von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Der iSFP kostet für ein Einfamilienhaus rund 1.300 bis 1.800 Euro, wovon die Förderung 50 Prozent (maximal 650 Euro) übernimmt.
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